Als Rallyeveranstalter sind wir immer bemüht, auf die Wünsche unserer Teilnehmer einzugehen und aktuelle Entwicklungen in der Szene zu berücksichtigen.
Einerseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es immer schwieriger wird, aktuelle Fahrzeugmodelle für Veranstaltungen vorzubereiten, wie wir sie ausrichten. Andererseits gibt es eine ganze Reihe von OffRoad-Enthusiasten, deren Rallye-Autos vergangener Jahre in den Fahrzeugklassen aktueller Veranstaltungen nicht mehr konkurrenzfähig sind. Aber genau diese Fahrzeuge sind es, die seit Jahrzehnten den Mythos „Marathon-Rallye“ ausmachen – den Traum vom Abenteuer, die Grenzen von Mensch und Material hautnah zu erfahren.
Auch wenn es künftig (noch) keine „ElChott-Classic“ geben wird, ermöglichen wir es auf unseren Veranstaltungen, mit diesen Fahrzeugen in einer eigens dafür geschaffenen Klasse teilzunehmen.
Dafür wurde im Reglement mit sofortiger Wirkung die Klasse „CH – cars historical“ eingeführt.
Für die Nennung in dieser Klasse gelten zwei Grundvoraussetzungen:
- Das Produktionsdatum des Fahrzeuges muss vor dem 01.01.1990 liegen.
- Die Hauptbaugruppen des Fahrzeuges wie Motor, Tubolader, Getriebe, Achsen und Fahrwerk (Federn/Dämpfer) müssen inkl. der zulässigen technischen Änderungen baugleich bereits vor dem 01.01.1990 erhältlich gewesen sein. Im Zweifel, insbesondere bei Sonderumbauten, ist der Nachweis vom Team zu erbringen.
Auf unseren Veranstaltungen „Rallye ElChott“ und „Rallye-Trail Germany“ wird die Klasse CH gemeinsam mit allen anderen 4×4-Fahrzeugen an den Start gehen. Dabei werden auf besonders langen oder von der Geländebeschaffenheit besonders anspruchsvollen Wertungsprüfungen abweichende oder gekürzte Strecken gefahren.
Alle Details zu technisch zulässigen Änderungen, zu Sicherheitsvorschriften sowie zur Pflicht- und Notfallausrüstung sind dem Reglement zu entnehmen.
Zusätzlich zur beschriebenen Reglementänderung weisen wir darauf hin, dass in den Fahrzeugklassen CS, T2 und T1 neben Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren ab 2022 ausdrücklich auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Hybrid / batterie-elektrisch / Brennstoffzelle) zugelassen sind, sofern sie in allen anderen Belangen die Vorschriften der jeweiligen Fahrzeugklasse erfüllen.