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Ein besonderes Geschenk …

… Nenngeld- und Einkaufsgutschein

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest aber natürlich auch für alle anderen Gelegenheiten, zu denen ihr Rallyefahrer oder sonstige Abenteurer in der Familie oder im Freundeskreis mit etwas Besonderem beschenken wollt, sind unsere neuen Nenngeld- und Einkaufsgutscheine verfügbar.

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Alle bisher erworbenen und noch nicht eingelösten Geschenkgutscheine sind selbstverständlich weiterhin gültig.

Neu: Ausschreibung und Reglement 2024 …

… sowie die neue Nenngeldtabelle sind online.

Technisch bleibt das Reglement 2024 unverändert.

Ab 2024 wird es die neu geschaffene „Einsteigerklasse“ RC – Raid Class – geben.

Die Teilnehmer in der RC werden verkürzte Rallye-Etappen OHNE Zeitnahme absolvieren. Grundlage sind wie in den anderen Wettbewerbsklassen Roadbook und GPS-Navigation. Die Bewertung erfolgt dann ausschließlich nach den erhaltenen Strafzeiten für verpasste Wegpunkte, ausgelassene DK’s usw. Die für die Wertungsprüfung benötigte Fahrzeit geht NICHT in die Wertung ein. Es geht in der RC also NICHT um das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten. Dementsprechend sind in dieser Klasse außer Helmen und Sicherheitsgurten keine weiteren Sicherheitsauflagen vorgeschrieben.

Startberechtigt in der Klasse RC sind 4×4 Fahrzeuge bis 3.499 kg Leergewicht. 

Mit der Einführung dieser neuen Klasse wollen wir es allen noch einfacher als in der bisherigen CS-Klasse ermöglichen, ohne großen finanziellen und technischen Aufwand erste Erfahrungen im Wettbewerb zu sammeln.

Teilnahmegebühren und Fährkosten 2024

Hier findest du die Nenngeldaufstellung als pdf zum download: -> Nenngeldtabelle

Rallye-Ausschreibung 2024

Hier findest du die Ausschreibung als pdf zum download: -> Ausschreibung

Reglement 2024 – Neue Fahrzeugklasse

Offizielles Reglement

-> Reglement 2024 als pdf-Datei zum Download

Stand: Dezember 2023

1. ALLGEMEINES

1.1 Art der Veranstaltung

Mehrtägige Rallye-Raid-Veranstaltung bei der aus einzelnen auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit angelegten Wertungsprüfungen ein Gesamtergebnis gebildet wird. Die Fahrzeuge der Adventure-Class und der Discovery-Class sind als touristische Teilnehmer von den Wertungsprüfungen ausgeschlossen.

1.2 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Fahrer/Teams aller Nationalitäten mit oder ohne Sportfahrerlizenzen. Die Fahrer müssen im Besitz einer für die entsprechende Fahrzeugklasse benötigten Fahrerlaubnis sein. Alle Fahrzeuge müssen über eine Straßenzulassung verfügen und versichert sein. Für Fahrzeuge, die für die Zeit der Rallye nicht der StVZO entsprechen (z.B. wegen Wettbewerbsreifen) ist im Hafen von Tunis (La Goulette) eine entsprechende Versicherung zu erwerben. Gleiches gilt für Fahrzeuge, für welche vom eigentlichen Haftpflichtversicherer für Tunesien keine Deckungszusage vorliegt.

1.3 Veranstaltungssprache

Die offizielle Veranstaltungssprache ist Deutsch. Alle wichtigen Informationen, Veröffentlichungen usw. werden zusätzlich auf Englisch angeboten. Etwaige Übersetzungen in weitere Sprachen werden als Service angeboten, haben aber keinen offiziellen Charakter.

1.4 Wertungsstatus

Die Veranstaltung hat keinerlei Wertungsstatus innerhalb von FIA-, FIM-, DM-, EM-, WM- oder sonstigen Meisterschaften.

1.5 Teilnehmerzahlen und Klassenbelegung

Alle zur Veranstaltung rechtzeitig genannten Fahrer/Teams sind unabhängig von Teilnehmerzahlen startberechtigt. Die Ablehnung von Nachnennungen behält sich der Veranstalter vor. Voraussetzung für die Wertung in der jeweiligen Klasse ist die Teilnahme von mindestens drei Fahrzeugen je Klasse. Haben in einer Klasse weniger Fahrzeuge genannt, können Klassen zur gemeinsamen Wertung zusammengelegt werden.

1.6 Anmeldung

Die Anmeldung der Fahrzeuge, Fahrer, Beifahrer und Mitarbeiter erfolgt als Nennungsauftrag mit dem Ausfüllen des online-Nennformulars. Der Nennungsauftrag wird mit Übermittlung des online-Formulars erteilt. Die Termine für den Nennschluss sowie die Nenngebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen. Die Nenngebühr wird bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung anteilmäßig entsprechend der in den AGB genannten Fristen zurückerstattet. Bei Ausfall der Veranstaltung wird das Nenngeld zu 100% zurückerstattet. Die Nennung ist nach Eingang des Nennformulars und des Nenngeldes gültig. Dies wird schriftlich bestätigt. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Nenngeldes oder der einzelnen vereinbarten Raten des Nenngeldes (siehe Ausschreibung) wird die Differenz zum dann gültigen höheren Nenngeld nachberechnet und die Bearbeitung des Nennungsauftrages bis zur Zahlung ausgesetzt.

Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung eine formlose Einverständniserklärung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

1.7 Haftungsverzicht

Alle Teilnehmer erklären durch einen entsprechenden Vermerk im online-Nennformular, dass sie auf Schadenersatzansprüche aus Schäden und Unfällen im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter und dessen Personal sowie Behörden, Firmen oder Privatpersonen, die Strecken zur Verfügung stellen oder genehmigen, unwiderruflich verzichten. Dies gilt ebenfalls für eventuell eintretende Schäden durch Leistungen, die vom Veranstalter vermittelt und von dritten erbracht werden. (Camion Balai, techn. Service, Tankservice usw.) Dieser Verzicht gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie gegenüber Sach- und/oder Personenversicherungen. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, einzelne Wertungsprüfungen oder Teile von Wertungsprüfungen auszulassen und erkennt an, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr geschieht.

1.8 Haftung der Teilnehmer

Die Teilnehmer und Fahrzeughalter bzw. deren KFZ-Haftpflichtversicherungen haften für alle eventuell verursachten Schäden, mit Ausnahme von Schäden, die während einer Wertungsprüfung an Fahrzeugen von Mitbewerbern entstehen, sofern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Sie haften ebenso, im Zweifelsfall Fahrer, Beifahrer und Fahrzeughalter gesamtschuldnerisch, für Kosten, die dem Veranstalter im Rallyezeitraum z.B. durch Suchaufträge, Rettungsflüge (z.Zt. 80,00 EUR pro Person und Flugminute), Fahrzeugbergungen o.ä. zusätzlich entstehen.

1.9 Allgemeine Verhaltensregeln

Allen schriftlichen und mündlichen Informationen und Anweisungen der Organisation bzw. des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung.

Die Rallyestrecken sind behördlich genehmigt, befinden sich aber überwiegend auf öffentlichen Straßen und Pisten, deren Absperrung nicht möglich ist. Es ist auf Sicht zu fahren und die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass jederzeit ein Anhalten möglich ist. Sollte eine Wertungsprüfung ausnahmsweise durch bewohntes Gebiet führen, sind Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten und jegliche Gefährdung von Personen zu vermeiden. Dies gilt natürlich auch auf allen Überführungen. Die geltenden Verkehrsvorschriften sind zwingend ein zu halten!

Folgende Verstöße können zu Zeit- oder Geldstrafen bis hin zum Wertungsausschluss führen:

  • Nichteinhaltung der Zeit für die techn. Abnahme und Anmeldung
  • Nichtteilnahme an angekündigten Fahrerbesprechungen
  • Gefährdung von Einwohnern, Teilnehmern oder Offiziellen außerhalb der Wettbewerbsstrecke durch riskante Fahrweise oder unangemessene Geschwindigkeit
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Missachtung der Anbau- oder Benutzungsvorschriften des Trackingsystems
  • Vorsätzliche Beschädigung oder Außerbetriebsetzung des GPS-Recorders
  • Das Nichtbefolgen von Anweisungen der ORGA
  • Das Nichtbefolgen der Umweltauflagen (Punkt 4)

1.10 Werbung und Startnummern

Die vom Veranstalter ausgegebene Werbung der Veranstaltungssponsoren ist auf allen Fahrzeugen unentgeltlich entsprechend des Beklebeplanes anzubringen. Die Klebefolien sind dauerhaft und gut lesbar anzubringen. Zusätzlich sind in den einzelnen Klassen folgende Flächen für die Startnummern freizuhalten: E1, E3, Q1, Q2, und T3 rechts, links und vorn jeweils 20 x 20 cm; T1, T2, T4.1, T4.2, RC, AC, DC rechts und links jeweils Startnummernfeld 40 x 40 cm und auf Frontscheibe sowie Stoßstange hinten  12 x 12 cm. Nichtbeachtung der Werbevorgaben kann zum Wertungsausschluss führen.

Die Befreiung von der Pflichtwerbung (nicht Startnummernfelder) gegen eine Kostenpauschale ist nach Absprache möglich.

2. DURCHFÜHRUNG, STRECKEN, SICHERHEIT, KONTROLLZONEN, GPS, BEWERTUNG, ERGEBNISSE, BERGUNG

2.1 Durchführung der Wertungsprüfungen

2.1.1 Allgemeines

Die Wertungsprüfungen können als Distanzrennen oder als Rundkurs mit einer oder mehreren Runden gefahren werden. Es sind Einzel-, Gruppen- oder Massenstarts möglich. Fahrer und Beifahrer dürfen sich abwechseln, sofern auch der Beifahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrer darf auch ohne Beifahrer starten. Ein Wechsel des Fahrzeuges ist für die gesamte Dauer der Rallye nicht zulässig.

Wettbewerbsfahrzeuge dürfen auf Überführungen zwischen Wertungsprüfungen nicht transportiert werden.

2.1.2 Vorcheck

Alle Teilnehmer müssen sich 15 min vor ihrer jeweiligen Startzeit in Startreihenfolge am Vorstart einfinden. Hier wird die Fahrsicherheit des Fahrzeuges, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und das Mitführen der Sicherheitsausrüstung, ausreichender Getränkemengen und Notverpflegung kontrolliert. Außerdem werden die korrekte Funktion des Trackingsystems und des GPS-Loggers geprüft.

Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden vom Start ausgeschlossen, ebenso Fahrzeuge ohne geforderte Sicherheitsausrüstung bzw. Fahrzeuge die sich technisch in nicht verkehrssicherem Zustand befinden.

2.1.3 Start

Nach dem Vorcheck haben sich die Teilnehmer vor der Startzone in der entsprechenden Startreihenfolge aufzureihen. Hier wird die Startzeit von der ORGA in die Bordkarten eingetragen. Diese sind zuvor vom Teilnehmer mit Namen und Startnummer zu beschriften. Nach Aufforderung darf die Einfahrt in die Startzone erfolgen. An der Startlinie werden die Fahrzeuge durch Herunterzählen gestartet. Ab hier ist grundsätzlich mit Licht zu fahren. Es gilt Helm- und Gurtpflicht. Für E1, E2, Q1 und Q2 gilt generelle Helmpflicht beim Fahren.

Teilnehmer, die ohne Starterlaubnis in die Wertungsprüfung fahren, handeln grob fahrlässig. Da sie in den Teilnehmerlisten nicht auftauchen, werden sie von den DK und der ZK nicht erwartet und im Zweifel auch nicht vermisst.

2.1.4 Startreihenfolge

  • Prolog oder WP1, falls kein Prolog ausgetragen wird – Reihenfolge der Startnummern, aber T1 vor T2
  • die jeweils erste Wertungsprüfung eines Tages   –   nach dem aktuellen Gesamtergebnis

2.2 Streckenführung, Sicherheitsvorschriften und Kontrollzonen auf Wertungsprüfungen

2.2.1 Streckenführung

Die verbindliche Streckenführung ist dem Roadbook mit Kilometrierung, Roadbookzeichen, Erklärungen und GPS-Koordinaten zu entnehmen. Entfernungsangaben in den Dünen können als Luftlinie angegeben sein.

Per Datenübertragung werden die GPS-Koordinaten an die Teilnehmer ausgegeben. Sie sollten mit denen im Roadbook übereinstimmen. Im Zweifelsfall sind die digital übertragenen Koordinaten verbindlich.

Die im Roadbook innerhalb einer Wertungsprüfung angegebene GPS-Koordinaten sind in jedem Fall anzufahren. Eine Annäherung auf mindestens 50 m gilt als „Wegpunkt erreicht“.

Zur Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Strecken gibt es „versteckte“ Wegpunkte. Diese HWP (hidden way point) sind im Roadbook nicht verzeichnet. Die HWP-Koordinaten entsprechen immer einem eindeutigen und präzise erreichbaren Roadbook-Bild. HWP’s werden nur auf eindeutig erkennbaren Pisten, Wegen oder Straßen Anwendung finden. Eine Annäherung auf mindestens 50 m gilt als „HWP erreicht“. Eine Ausnahme bilden die HWP(D). Sie liegen in den Dünen und markieren immer den Zielpunkt eines Kompass-Kurses. Die HWP(D) sind im Roadbook nicht verzeichnet. Eine Annäherung auf mindestens 300 m gilt als „HWP(D)“ erreicht. Die Überprüfung des gefahrenen Tracks erfolgt mittels elektronischer Auswertung der GPS-Logger.

Hat sich ein Teilnehmer verfahren, ist auf eigenem Track zum letzten sicheren Roadbookzeichen zurückzufahren, bis die Orientierung wieder hergestellt ist. Dabei ist immer zu beachten, dass die Rallyestrecke aus Sicherheitsgründen keinesfalls in der Gegenrichtung befahren werden sollte.

Bedingt durch Umwelteinflüsse oder andere Veränderungen können nicht alle Gefahrenstellen im Roadbook verzeichnet sein. Ebenso können sich havarierte Teilnehmer, fremde Fahrzeuge, Personen oder Tiere auf der Fahrbahn befinden. Deshalb muss immer auf Sicht gefahren werden. Der Fahrer muss in der Lage sein, Hindernissen auszuweichen oder sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen zu bringen.

Die Einhaltung im Roadbook angezeigter Speedlimits wird kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt immer zwischen dem ersten und letzten im Roadbook gekennzeichneten Bild. Die Überprüfung erfolgt mittels elektronischer Auswertung der GPS-Logger.

Das Verlassen der Rallyestrecke ist untersagt. Die Teilnehmer handeln sonst grob fahrlässig, können im Zweifel nicht gesucht bzw. geborgen werden und entbinden damit den Veranstalter von seiner Obhutpflicht.

2.2.2 Sicherheitsvorschriften

Bei einem Fahrzeugdefekt sind nachfolgende Teilnehmer auf das defekte Fahrzeug aufmerksam zu machen. Dies gilt insbesondere in den Dünen zum Beispiel durch Aufstellen der Sandbleche oder des Notfallblitzers an erhöhter Stelle, um Auffahrunfälle zu vermeiden.

Der Havarist signalisiert nachfolgenden Teilnehmern per Handzeichen (Daumen runter) dass er Hilfe benötigt, bzw. (Daumen hoch), dass keine Hilfe nötig ist.

Der nachfolgende Teilnehmer ist verpflichtet, Informationen über Unfälle, technische Ausfälle oder sonstige Notfälle der ORGA an der nächsten DK oder an der ZK mitzuteilen. Dazu ist eine entsprechende GPS-Koordinate zu notieren.

Der Havarist hat bei medizinischem Notfall sofort, bei technisch bedingtem Liegenbleiben nach der Feststellung, dass er ORGA-Hilfe benötigt, den entsprechenden Knopf am Tracking-System zu betätigen. Sollte im weiteren Verlauf keine medizinische oder ORGA-Hilfe mehr benötigt werden, darf das Fahrzeug den Standort erst verlassen, wenn am Tracking-System der Alarm mit dem O.K.-Knopf gelöscht wurde.

Zur Signalisierung von Notfällen sind bei Dunkelheit rote Signalpatronen senkrecht nach oben abzufeuern, jeweils zur vollen Stunde 3 Stück im Abstand von 5 min. Die Nutzung von Satelliten-Telefonen ist freigestellt.

In jedem Fall haben die Teilnehmer mit defekten Fahrzeugen bei diesen zu verbleiben. Ein Verlassen der Koordinate ist grob fahrlässig, entbindet den Veranstalter von seiner Obhutpflicht und kann dazu führen, dass Hilfeleistungen oder Bergungen erst verspätet durchgeführt werden können.

2.2.3 Hilfeleistungen

Techn. Hilfeleistungen zwischen Teilnehmern sind erlaubt. In Notfällen, insbesondere bei medizinischen Notfällen, ist Hilfeleistung Pflicht. Für medizinische Hilfe sind Zeitgutschriften auf Antrag durch das Sportgericht möglich.

2.3 Kontrollzonen

2.3.1 Durchfahrtskontrollen (DK oder CP)

Durchfahrtskontrollen befinden sich immer auf einer im Roadbook angegebenen GPS-Koordinate. Die DK selbst kann im Roadbook bekannt gegeben sein. In jedem Fall werden Anzahl und Lage (in den Dünen oder nicht) der DK’s zur Fahrerbesprechung mitgeteilt. Der Beginn der DK-Zone ist durch ein gelbes Schild gekennzeichnet, ab hier ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu verringern. Am roten Schild ist die Bordkarte zum Abstempeln aus dem Fahrzeug zu reichen. Für Fahrzeuge, die eine DK aus der falschen Richtung anfahren, gilt die DK als nicht erreicht.

Für nicht erreichte DK’s werden Zeitstrafen vergeben.

2.3.2 Durchfahrtskontrolle mit Zeitnahme (CPexit)

Der CPexit befindet sich immer auf einer im Roadbook angegebenen GPS-Koordinate. Der CPexit ist im Roadbook bekannt gegeben. Der Beginn der DK-Zone ist durch ein gelbes Schild gekennzeichnet, ab hier ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu verringern. Am roten Schild ist die Bordkarte zum Abstempeln und Eintragen der Zeit aus dem Fahrzeug zu reichen. Für den CPexit wird eine TTC vorgegeben. Um am CPexit die Wertungsprüfung fortsetzen zu dürfen, ist dieser in der persönlichen Sollzeit (Startzeit + TTC) zu erreichen. Wird die TTC überschritten, ist die Prüfung für den Teilnehmer beendet. Für Fahrzeuge, die eine DK aus der falschen Richtung anfahren, gilt die DK als nicht erreicht. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die nach Ablauf ihrer persönlichen Vorgabezeit (eigene Startzeit + VGZ) am CPexit ankommen. Diese Fahrzeuge beenden am CPexit die Wertungsprüfung und leisten den Anweisungen des DK-Personals folge. Nach Ablauf der Vorgabezeit für das letzte gestartete Fahrzeug wird der CPexit geschlossen.

Für nicht erreichte DK’s werden Zeitstrafen vergeben.

2.3.3 Zeitkontrollen (ZK)

Zeitkontrollen befinden sich immer am Ende einer Wertungsprüfung. Sie sind im Roadbook angegeben. Für jede ZK gibt es eine VGZ. Der Beginn der ZK-Zone ist durch ein gelbes Schild gekennzeichnet, ab hier ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu verringern. Die Zeitnahme erfolgt auf Höhe des gelben Schildes. Nach dem roten Schild ist das Fahrzeug anzuhalten. Es erfolgt das Auslesen des GPS-Loggers. Danach ist die Bordkarte dem ZK-Personal zum Eintragen der Zielzeit auszuhändigen. Im Gegenzug erhält der Teilnehmer das neue Roadbook. Nach Ablauf der Vorgabezeit für das letzte gestartete Fahrzeug wird die ZK geschlossen. Für Fahrzeuge, die eine ZK aus der falschen Richtung anfahren, gilt die ZK als nicht erreicht. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die nach Ablauf ihrer persönlichen Sollzeit (eigene Startzeit + VGZ) an der ZK ankommen. Teilnehmer, die eine Wertungsprüfung vor Erreichen der ZK abbrechen, haben sich in jedem Fall unverzüglich beim ZK-Personal zu melden, ihre Bordkarte abzugeben und den GPS-Recorder auslesen zu lassen. Ist die ZK nach Ablauf der VGZ nicht mehr besetzt, hat sich der Teilnehmer im Fahrerlager unverzüglich bei den EXPLONA-Mitarbeitern oder dem Rennleiter zu melden. Dies sichert eine zeitnahe Auswertung und vermeidet unnötige Suchaktionen. Unterlässt ein Teilnehmer diese Rückmeldung, handelt er grob fahrlässig und trägt im Zweifelsfall die Kosten für eine Suchaktion.

Für nicht erreichte ZK’s werden Zeitstrafen vergeben.

2.4 GPS-Einsatz, Bewertung und Ergebnisse

2.4.1 Einsatz von GPS-Geräten (Global Positioning System)

Jedes Fahrzeug muss mit einem persönlichen GPS-Gerät ausgerüstet sein. An alle vorgegebenen GPS-Wegpunkte müssen sich die Teilnehmer auf mindestens 50 m annähern.

Jedes Fahrzeug wird vom Veranstalter mit einem GPS-Recorder ausgerüstet. An jeder ZK werden diese Geräte ausgelesen. Ist der vom Recorder aufgezeichnete Track wegen Verlust, Zerstörung oder aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar, werden Zeitstrafen vergeben.

Für jeden nicht erreichten Wegpunkt werden ebenfalls Zeitstrafen vergeben.

2.4.2 Bewertung der Teilnehmer nach einer Wertungsprüfung

Jeder Teilnehmer, der eine ZK rechtzeitig erreicht, erhält eine Zielzeit in die Bordkarte eingetragen. Erreichen zwei oder mehr Teilnehmer die ZK in einem Abstand von weniger als 10 m, erhalten sie die gleiche Zielzeit. Aus Start- und Zielzeit errechnet sich die Fahrzeit (FZ). Eventuelle Strafzeiten werden auf die FZ aufaddiert, Zeitgutschriften werden abgezogen. Das Ergebnis ist die Wertungszeit (WZ). Für Teilnehmer, die nicht gestartet oder ausgefallen sind, bzw. eine Prüfung vorzeitig beendet haben, wird die Fahrzeit des langsamsten innerhalb der VGZ angekommenen Teilnehmers (LTFZ) als Grundlage für das Errechnen einer WZ herangezogen.

Der Teilnehmer mit der kürzesten WZ ist Sieger der Wertungsprüfung.

2.4.3 Ergebnisse

Nach jeder Wertungsprüfung werden die Ergebnisse als vorläufige Ergebnisse ausgehängt. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine Einspruchsfrist von einer Stunde. Wird kein Einspruch (Protest) eingelegt, werden die Ergebnisse automatisch endgültig.

Alle Wertungszeiten jedes Teilnehmers, mit Ausnahme der Wertungszeit eines Prologes, werden täglich addiert und ergeben einen entsprechenden Zwischenstand der Gesamtwertung. Nach Abschluss der letzten Wertungsprüfung ist derjenige Teilnehmer Gesamtsieger der Rallye, der die kürzeste Gesamtzeit hat. Dies gilt entsprechend für die Sieger in den einzelnen Klassen.

2.4.4 Bergung von Fahrzeugen

  • Wettbewerbsfahrzeuge in Wertung haben immer Vorrang gegenüber AC-, DC-, Service- oder anderen Teilnehmern
  • Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug verladen oder geschleppt wird, liegt immer bei der ORGA, auch die Entscheidung, ob ein Fahrzeug schleppfähig ist.
  • Teilnehmer, die wegen Ermüdung oder fehlender körperlicher Leistungsfähigkeit geborgen wurden, können durch den Rennleiter von weiteren Prüfungen oder Teilen von Prüfungen ausgeschlossen werden.
  • Teilnehmer, die ohne technischen Defekt oder Unfall, wegen fehlender oder mangelhafter Ausrüstung oder wegen Pannen, die mit Bordmitteln zu beheben wären, einen Einsatz des Bergefahrzeuges anfordern oder notwendig machen, werden an den Kosten beteiligt. (abhängig von Dauer und Entfernung)
  • Gleiches gilt für Bergungen abseits der Roadbookstrecke
  • Bei mehreren anstehenden Bergungen entscheidet der Rennleiter nach logistischen Gesichtspunkten und im Sinne der reibungslosen Fortführung der Veranstaltung, in welcher Reihenfolge vorgegangen wird.

3. KLASSENEINTEILUNG, ZULÄSSIGE TECHN. ÄNDERUNGEN, SICHERHEITSAUFLAGEN, PFLICHTAUSRÜSTUNG

3.1 Klasseneinteilung

3.1.1   E1 / Enduro

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 2;3;5
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 1;3;4;5;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.2   E3 / Enduro-Gespanne

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 2;3;5
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 1;3;4;5;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.3   Q1 / ATV (4×4)

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 2;3;5
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 1;3;4;5;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.4   Q2 / Quad (2×4)

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 2;3;5
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 1;3;4;5; 9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.5   T3 / Buggies/UTV (2×4 und 4×4) – max. Leergewicht: 999 kg

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 1;3;6;8;11;12;17;21;24;25;26
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4;9;16
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 1;3;4;5;6;7;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.6   T2 / 4×4 Autos (production cars) mind. 5.000 Stk. produziert / Leergewicht: 1.000 – 3.499 kg / max. Breite: 210 cm

  • zulässige techn. Änderungen lt. 3.2: – 1;2;3;5;6;8;9;10;12;13;14;15;16;17;18;19
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 1;3;6;8;11;13;18;21;22;23;25;26
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4;9;14;15;16;19
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.7   T1 / 4×4 Autos (prototypes) + 2×4 Buggies / Leergewicht: 1.000 – 3.499 kg / max. Breite: 230 cm

  • zulässige techn. Änderungen lt. 3.2: – 1;2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16;17;18;19;20;21;22;23;24
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 1;3;6;9;11;15;18; 21;22;23;25;26
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4;16;19
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.8   CH / 4×4 Autos + 2×4 Buggies (historical cars) / Leergewicht: 1.000 – 3.499 kg / max. Breite: 230 cm / Bauj. vor 1990 * 

  • zulässige techn. Änderungen lt. 3.2: – 1;2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16;17;18;19;20;21;22;23;24
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 1;3;6;7;10;13;18; 21;22;25;26
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4;8;9;11;14;15;16;19
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.9   T4.1 / Trucks bis 7.499 kg Leergewicht / mind. Leergewicht: 3.500 kg / max. Breite: 250 cm

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 1;3;6;8;11;12;18;20;21;22;25;26
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4;9;16;19
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.10   T4.2 / Trucks ab 7.500 kg Leergewicht / mind. Leergewicht: 3.500 kg / max. Breite: 250 cm

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 1;3;6;8;11;12;18;20;21;22;25;26
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 4;9;16;19
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.11   RC / 4×4 Autos (Raid Class) / Leergewicht: 800 – 3.499 kg / max. Breite: 210 cm

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 1;6;10
  • Sicherheitsempfehlungen lt. 3.3: – 3;7;11;17;26
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;3;4;5;6;7;8;9;10;11;12;13;14;15;16

3.1.12   AC / Adventure Class – UTV, Geländewagen, Trucks bis 7.5t (incl. historische Fahrzeuge)

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 6;10
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;5;6;7;11;12;13;14

3.1.13   DC / Discovery Class – UTV, Geländewagen, Trucks bis 7.5t (incl. historische Fahrzeuge)

  • ohne spezielle technische Auflagen
  • Sicherheitsauflagen lt. 3.3: – 6;10
  • Pflicht- und Notfallausrüstung lt. 3.4: – 2;3;5;6;7;8;11;12;13;14

In den Fahrzeugklassen T2 und T1 sind neben Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2022 ausdrücklich auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Hybrid / batterie-elektrisch / Brennstoffzelle) zugelassen, sofern sie in allen anderen Belangen die Vorschriften der jeweiligen Fahrzeugklasse erfüllen.

* Folgende Baugruppen müssen inkl. der zulässigen techn. Änderungen baugleich bereits vor dem 01.01.1990 erhältlich gewesen sein: Motor, Turbolader, Getriebe, Achsen, Fahrwerk (Federn/Dämpfer). Im Zweifel, insbesondere bei Sonderumbauten, ist der Nachweis vom Team zu erbringen           

3.2 zulässige technische Änderungen  

  1. geänderte Dämpfer in Serienabmessung, an unveränderten Befestigungspunkten
  2. geänderte Federn, mit unveränderten Aufnahmen
  3. Spezialdämpfer, oder Dämpfer mit Ausgleichbehältern an originalen Befestigungspunkten
  4. Doppeldämpferfahrwerke, ein Dämpfer an originalen Befestigungspunkten, zweiter Dämpfer darf nicht größer sein
  5. Verstärkung der originalen Befestigungspunkte der Dämpfer ohne deren Lage zu verändern
  6. Verstärkung der originalen Federaufnahmen ohne deren Lage zu verändern
  7. Geänderte Federaufnahmen- und Dämpferbefestigungen (Vergrößerung des Federweges)
  8. Spurverbreiterungen (Distanzscheiben), EG-Betriebserlaubnis oder eingetragen
  9. geänderte Reifen-/Felgengrößen mit Straßenzulassung (nach ETRO-Norm), eingetragen oder ABE
  10. geänderte Reifen-/Felgengrößen mit Straßenzulassung (nach ETRO-Norm)
  11. spezielle Wettbewerbsreifen
  12. Ersatz der hinteren Seitenscheiben und/oder der Heckscheibe durch andere Materialien
  13. Ausbau von Himmel und Teppich, Ausbau von Innenverkleidungen ab der B-Säule, Ausbau der hinteren Sitze
  14. geändertes Lenkrad
  15. geänderte Stoßfänger vorn und hinten, an unveränderten Befestigungspunkten
  16. Außerbetriebsetzen von Airbags, ABS, ESP oder vergleichbaren Systemen
  17. Tausch von Motor und/oder Getriebe (beides muss mind. 500 mal serienmäßig im Fahrzeugmodell verbaut gewesen sein)
  18. Leistungssteigerung
  19. Einbau von Zusatztanks
  20. Karosserieteile in Serienabmessungen aus GFK, Carbon oder anderen Sondermaterialien
  21. Karosserieumbauten / Sonderbauteile
  22. Spezialumbauten (Achsen, Feder/Dämpfer, Bremsen, Getriebe, Zusatzaggregate usw.), Einzelanfertigungen (Gitterrohrrahmen o.ä.)
  23. Macrolonscheiben
  24. Reifendruckregelanlagen

Alle nicht beschriebenen Änderungen sind unzulässig (im Zweifel vorherige Anfrage beim Veranstalter)

3.3 Sicherheitsvorschriften 

  1. Helmpflicht im Wettbewerb
  2. allgemeine Helmpflicht
  3. Helm mit ECE-Norm
  4. Helm nach FIA-Prüfnorm
  5. Endurospezifische Brust-, Schulter- Rückenprotektoren, Handschuhe und Stiefel
  6. allgemeine Gurtpflicht
  7. 3-Punkt-Hosenträgergurt
  8. 3- oder 4-Punkt-Hosenträgergurt
  9. 5- oder 6-Punkt-Hosenträgergurt
  10. Sitz mit Kopfstütze
  11. spezieller Sportsitz
  12. fahrzeugspezifischer Überrollkäfig (Mindestanforderung: 4-Punkt, Dachkreuz)
  13. 4-Punkt-Überrollkäfig (Mindestanforderung.: Bügel an A- und B-Säulen, Verbindung entlang der Dachholme, H-Strebe im Hauptbügel, Dach-Diagonale)
  14. 4-Punkt-Überrollkäfig (Mindestanforderung: Bügel an A- und B-Säulen, Verbindung entlang der Dachholme, H-Strebe im Hauptbügel, Dach-Kreuz, Flankenschutz)
  15. 6-Punkt-Überrollkäfig (Mindestanforderung: Bügel an A- und B-Säulen, Verbindung entlang der Dachholme, Abstützung nach hinten (Radkasten), Kreuz im Hauptbügel, Dach-Kreuz, Flankenschutz)
  16. Überrollkäfig als eingeschweißte Sicherheitszelle
  17. ein Feuerlöscher im Innenraum (mind. 2 kg)
  18. zwei Feuerlöscher im Innenraum (mind. 2 kg)
  19. FIA-homologierte Feuerlöschanlage + ein Feuerlöscher im Innenraum (mind. 2 kg)
  20. zusätzliche Sicherung gegen ungewolltes Kippen von kippbaren Fahrerhäusern
  21. geeignete Radabdeckungen (Kotflügel)
  22. Spritzlappen an der HA (mind. Reifenbreite und Länge bis Radmitte)
  23. FIA-homologierte flammabweisende Fahrerbekleidung entsprechend Punkt 3.5.2
  24. FIA-homologierte flammabweisende Fahrerbekleidung
  25. Notausschalter für elektr. Systeme und Motor (bei Dieselfahrzeugen evtl. mechanisch), mit Blitzsymbol gekennzeichnet
  26. Abschleppösen vorn und hinten, mit rotem Pfeil gekennzeichnet

3.4 Pflicht- und Notfallausrüstung 

  1. Kraftstoff für eine Mindestreichweite von 150 km
  2. Kraftstoff für eine Mindestreichweite von 300 km
  3. GPS-Gerät
  4. Tripmaster
  5. Bordwerkzeug
  6. dem Fahrzeuggewicht entsprechender Bergegurt inkl. Befestigungsmaterial (mind. 9m lang)
  7. mindestens eine Sandschaufel
  8. Sandbleche
  9. Signalraketen, mindestens 9 Patronen rot
  10. Notfallblitzleuchte
  11. Verbandskasten / medizinische Notfallausrüstung
  12. Isolationsdecke
  13. mindestens 1,5 l Getränke pro Person
  14. Notverpflegung für mindestens einen Tag
  15. Anbau-Kit für Explona-Tracking-System
  16. Anbau-Kit für GPS-logger

3.5 allgemeine Sicherheitsvorschriften

3.5.1 Kraftstofftanks

Werden Kraftstofftanks im Innenraum der Fahrzeugklassen T2, T1 oder CH verbaut, sind diese durch eine flüssigkeitsdichte und nicht entflammbare Trennwand vom eigentlichen Fahrgastraum zu trennen. Dies gilt nicht bei der Verwendung von FIA-homologierten Sicherheitstanks, vorausgesetzt, alle Elemente vom Einfüllstutzen über Kraftstoffleitungen bis hin zum Be- und Entlüftungsventil entsprechen dieser Homologation. Im Zweifelsfall ist bei der technischen Abnahme der Nachweis darüber vom Fahrer/Team zu führen.

3.5.2 Fahrerbekleidung

In der Fahrzeugklasse T3 ist flammabweisende Fahrerbekleidung nach FIA-Homologation vorgeschrieben. Gleiches gilt für die unter 3.5.1 beschriebenen Fahrzeuge, falls die dort genannten Vorschriften etwa bei Pick Up- oder Cabrio-Modellen nicht erfüllt werden können.

3.5.3 Fahrzeugbatterien

Die Pole der Fahrzeugbatterien sind immer und in allen Fahrzeugklassen mit geeigneter Polabdeckung zu schützen. Wird die Fahrzeugbatterie im Innenraum verbaut, darf dies nur in einem flüssigkeitsdichten, säure- und schlagfesten Behälter aus Kunststoff oder anderem elektr. nicht leitendem Material mit entsprechend sicher dimensionierten Halterungen geschehen.

3.5.4 Fahrzeuginnenraum

Das Mitführen von Kraftstoffkanistern oder anderen Behältern mit Kraftstoffen ist nicht zulässig.

Alle im Innenraum mitgeführten Gegenstände wie Reserveräder, Werkzeug, Verbandkasten, Feuerlöscher usw. sind mit ausreichend dimensionierten Halterungen so zu befestigen, dass sie sich unter keinen Umständen (Unfall, Überschlag) lösen können.

3.5.5 Feuerlöscher bei Unfall/Überschlag

Verlassen Fahrer/Beifahrer nach einem Unfall oder Überschlag das Fahrzeug, sind bordeigene Feuerlöscher mitzunehmen, um bei Bedarf einen Brand von außen löschen zu können.

3.5.6 Zusatzbeleuchtung

Nach vorn dürfen nur für den Straßenverkehr zugelassene Zusatzscheinwerfer (Nebel- oder Fernscheinwerfer) verwendet werden. Zusatzscheinwerfer sind paarweise zu verbauen. In den Klassen Q1 und Q2 dürfen sogenannte „Lichtbalken“ auch einzeln verwendet werden.  Der Nachweis über die Straßenzulassung ist im Zweifel vom Teilnehmer zu erbringen.

Für Prüfungen mit erhöhter Staubentwicklung oder bei Dunkelheit sind am Fahrzeugheck ein oder zwei rote Blinkleuchten (60-120x pro min.) zu verwenden. Diese müssen dauerhaft (auch bei abgeschaltetem Fahrzeug) funktionieren.

4. UMWELTSCHUTZ

Es ist darauf zu achten, dass in allen extremen Lagen (Überschlag) kein Kraftstoff oder Öl austreten kann. Der Kraftstoffbehälter und die Ölwanne sollten gegen äußere Beschädigung geschützt sein (Unterfahrschutz). Einfülldeckel sind evtl. mit einem Schraubverschluss nachzurüsten.

Reparaturen an den Fahrzeugen sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen durchzuführen. Dabei ist das Fahrzeug auf einer großflächigen, kraftstoffresistenten Unterlage (Plane) abzustellen. Anfallende Schadstoffe wie Altöl sind aufzufangen und beim technischen Service zu entsorgen.

Nichterfüllung der Umweltauflagen kann den Wettbewerbsausschluss zur Folge haben.

5.  ANMELDUNG, TECHN. ABNAHME, GERÄTEEINBAU

5.1 Allgemeines

Die Anmeldung der Teams und die Vorstellung der Fahrzeuge zur techn. Abnahme sind Pflicht und haben zur vorgegebenen Zeit zu erfolgen. Dabei ist den Prüfern und dem EXPLONA-Personal ungehinderter Zugang zu den Fahrzeugen zu gewährleisten. Falls notwendig, sind die Fahrzeuge dafür zu abzuladen. Die Befestigungskits für das EXPLONA-Trackingsystem und den GPS-Logger müssen zum Zeitpunkt der techn. Abnahme bereits entsprechend der Einbauvorschriften montiert sein.

Die Teams haben bei Nennungsabgabe die Möglichkeit, die Zeit der Abnahmen für jedes Wettbewerbsfahrzeug innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst auszuwählen.

Für Teams, die nicht mit der Rallye von Genua anreisen, finden Anmeldung, techn. Abnahme und Geräteeinbau am Abend vor dem Rallyebeginn statt.

5.2 Laufzettel

Jedes Team ist mit einem Laufzettel ausgestattet. Dieses Dokument ist bei allen durch die Teilnehmer zu erfüllenden Aufgaben wie Papierabnahme und technischer Abnahme, Passformalitäten usw. vorzulegen und stempeln zu lassen. Für die Vollständigkeit der Eintragungen auf dem Laufzettel ist der Fahrer bzw. das Team verantwortlich.

5.3 Papierabnahme

Vor Rennbeginn erhalten alle Fahrer/Teams die Startnummern, die Veranstalterwerbung sowie aktuelle Informationen der ORGA ausgehändigt. Zu diesem Zeitpunkt ist von allen Fahrern der gültige Führerschein unaufgefordert vorzulegen. Beifahrer unter 18 Jahren legen die formlose Einverständniserklärung vor. Außerdem ist auf Verlangen der Rennleitung durch den jeweiligen Fahrzeughalter oder einen Beauftragten der Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung zu erbringen.

5.4 Technische Abnahme

Bei der technischen Abnahme wird überprüft, ob die betreffenden Fahrzeuge gemäß den technischen Auflagen in den richtigen Klassen genannt haben. Außerdem werden die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltvorschriften überprüft. Es wird die Anbringung von Startnummern und Pflichtwerbung kontrolliert. Außerdem wird der sachgerechte Einbau der Befestigungskits geprüft.

Während der technischen Abnahme haben alle Teams die Möglichkeit, die Fahrzeuge der Mitbewerber zu begutachten. Auf Wunsch ist Einblick in den Motorraum zu gewähren.

5.5 Geräteeinbau

Im Anschluss an die techn. Abnahme werden alle Wettbewerbsfahrzeuge mit dem EXPLONA Trackingsystem ausgerüstet.

6. PROTESTE

6.1 Allgemeines

Proteste sind grundsätzlich schriftlich bei der Rennleitung einzureichen. Jeder Protest darf nur jeweils einen Punkt betreffen und nur von einem Team erhoben werden.

6.2 Protestrecht

Nur zur Veranstaltung angemeldete Teilnehmer haben das Recht, Protest einzulegen.

6.3 Protestkosten

Technischen Protesten und Protesten gegen die Klasseneinstufung ist eine Protestgebühr von 250,00 EUR beizulegen. Bei Protesten gegen die Auswertung fällt keine Protestgebühr an. Die Protestgebühr wird bei berechtigtem Protest zurückerstattet. Der Protestverlierer hat seinerseits die o.g. Gebühr an den Veranstalter zu zahlen und trägt alle weiteren anfallenden Kosten.

6.4 Protestarten

6.4.1 Proteste gegen die Klasseneinstufung / technische Proteste

Proteste gegen die Klasseneinstufung eines Fahrzeuges sind schriftlich bis spätestens 1 h nach Ablauf der technischen Abnahme beim Rennleiter anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist sind Proteste gegen die Klasseneinstufung nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Vor Beginn eventueller Demontagen sind die dafür durch den Rennleiter festzulegenden Kosten durch das Protest führende Team zu hinterlegen. Diese Kosten werden bei berechtigtem Protest zurückerstattet.

6.4.2 Proteste gegen die Zeitnahme

Proteste gegen Zeitnahme oder wegen fehlerhaftem Stempeln der Bordkarte sind bis spätestens 30 min nach Ende der Wertungsprüfung anzumelden.

6.4.3 Proteste gegen die Auswertung

Proteste gegen die Auswertung, die Vergabe von Strafzeiten oder das Ergebnis der Tages- oder Gesamtwertung (evtl. Rechen- oder Übertragungsfehler) sind bis spätestens 60 min nach Aushang der Ergebnislisten anzumelden.

6.5 Protestfristen

Nach Ablauf der jeweiligen Protestfristen sind keine Proteste mehr zulässig.

6.6 Protestentscheidungen

Alle Proteste werden durch das Sportgericht, bestehend aus Rennleiter und mindestens 2 ORGA-Mitarbeitern entschieden.

6.7 Berufung

Gegen ergangene Protestentscheidungen ist keine Berufung möglich

STRAFZEITENKATALOG

Startverspätung oder Verspätung am Vorstart
10 min. Strafzeit je angefangene Minute Verspätung

Nichtstart / Startverbot
LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + alle DK- / ZK-Strafzeiten + 2h

Verlust der Bordkarte, DK-Nachweis per Listen möglich
1h Strafzeit

Verlust der Bordkarte, DK-Nachweis per Listen nicht möglich
LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + alle DK- / ZK-Strafzeiten + 1h

Auslesen des GPS-Recorders nicht möglich
LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + alle DK- / ZK-Strafzeiten + 1h

Speedlimit überschritten
15 min. Strafzeit je Überschreitung

WP nicht erreicht
30 min. Strafzeit je WP (max. 5h)

HWP / HWP(D) nicht erreicht
10 min. Strafzeit je HWP (max. 2h)

DK nicht erreicht
1h Strafzeit

DK in den Dünen nicht erreicht
3h Strafzeit

CPexit – TTC überschritten / freiwilliger Ausstieg
eigene FZ bis CPexit + LTFZ Teil II + Strafzeiten für ausgel. WP (max. 5h) / HWP (max. 2h) / DK + 1h (ZK-Strafzeit)

DK – VGZ überschritten
LTFZ + Strafzeiten für ausgelassene WP (max. 5h) / HWP (max. 2h) / DK + 1h (ZK-Strafzeit)

ZK nicht / nicht in VGZ erreicht
LTFZ + Strafzeiten für ausgelassene WP (max. 5h) / HWP (max. 2h) / DK + 1h (ZK-Strafzeit)

mehr als 10 WP nicht erreicht
LTFZ + 5h (WP-Strafzeiten) + Strafzeiten für ausgelassene HWP (max. 2h) / DK + 1h (ZK-Strafzeit)

Bergung durch Camion Balai
LTFZ + Strafzeiten für ausgelassene WP (max. 5h) / HWP (max. 2h) / DK / ZK + 1h

Hilfe durch ORGA oder Service
1h Strafzeit je Hilfeleistung

wichtige Abkürzungen

CPexit . Durchfahrtskontrolle mit Zeitnahme … Punkt der Entscheidung über Ausstieg oder Weiterfahrt

DK …… Durchfahrtskontrolle … eine oder mehrere DK in jeder Wertungsprüfung

FZ …… Fahrzeit … Differenz aus ZK-Zeit und Startzeit

LTFZ .. Langsamste Teilnehmerfahrzeit … FZ des langsamsten Teilnehmers innerhalb der VGZ

VGZ … Vorgabezeit … spätester Zeitpunkt, um eine DK oder die ZK zu erreichen

TTC …. Time to continue … Vorgabezeit, um am CPexit die Wertungsprüfung fortzusetzen

WP ….. Wegpunkt … GPS-Wegpunkt lt. Roadbook

HWP … hidden way point … versteckter GPS-Wegpunkt, nicht im Roadbook

HWP(D) … hidden way point dunes … versteckter GPS-Wegpunkt in den Dünen, nicht im Roadbook

WZ ….. Wertungszeit … FZ des Teilnehmers zzgl. Zeitstrafen / Zeitgutschriften

ZK …… Zeitkontrolle … Zeitnahme am Ende einer Wertungsprüfung

El Chott 2024 – der Termin steht fest

 

27. Oktober – 4. November

Auf Wiedersehen in 2024

Heute habe ich die Information erhalten, dass auch die letzte Teilnehmergruppe nach 3 Wochen in Tunesien pünktlich und ohne Probleme zurück in Deutschland ist.
Damit ist unsere Sahara-Tour de Tunisie 2023 endgültig beendet.

Für uns beginnt damit die Vorbereitung auf das nächste Jahr – dann hoffentlich wieder mit einem großem Starterfeld im Rallye-Wettbewerb.

Den Veranstaltungstermin für 2024 werden wir in Kürze veröffentlichen.